Gerade bei Personaldienstleistungen ist Vertrauen von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat teamkompetent klare Richtlinien und Vertragsbestimmungen erarbeitet. Damit unsere Zusammenarbeit
von Anfang an reibungslos und erfolgreich verläuft.
Wir bitten Sie darum, die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen. Vielen
Dank.
teamkompetent ist Inhaber der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung
gem. AÜG der Bundesagentur für
Arbeit Regionaldirektion Bayern. teamkompetent hat für seine
Mitarbeiter umfassende Tarifverträge abgeschlossen.
Gemäß § 12 AÜG ist für die Überlassung von Leiharbeitnehmern
zwischen teamkompetent (Verleiher) und Auftraggeber (Entleiher)
ein schriftlicher Vertrag zu schließen.
1. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber
diese Geschäftsbedingungen als allein maßgebend für das
Vertragsverhältnis zwischen ihm und teamkompetent an.
2. Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
wird kein Vertragsverhältnis zwischen teamkompetent
Mitarbeiter und Kunde begründet.
3. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des teamkompetent
Mitarbeiters beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
vereinbarten Arbeitszeit.
4. Die teamkompetent Mitarbeiter unterliegen beim Einsatz im
Kundenbetrieb den Arbeitsanweisungen des Kunden und
arbeiten unter seiner Anleitung und Aufsicht. teamkompetent
verbleibt das Direktionsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern. Änderungen der Einsatzdauer, Arbeitszeit und Art der Tätigkeit
können nur zwischen teamkompetent und Auftraggeber
vereinbart werden.
5. Personalanforderungen durch den Auftraggeber erfolgen
unter Angabe eines genauen Anforderungsprofils.
teamkompetent stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte
und auf die erforderliche Qualifikation überprüfte
Mitarbeiter zur Verfügung. Beanstandungen in Bezug auf die
Eignung des überlassenen Mitarbeiters sind teamkompetent
umgehend zu melden. Bei berechtigten Beanstandungen
innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme des
Mitarbeiters werden bis zu 4 Arbeitsstunden nicht berechnet.
teamkompetent ist berechtigt, seine Mitarbeiter jederzeit
abzurufen und durch gleichwertiges Personal zu ersetzen.
Wird der Betrieb legal bestreikt, stellt teamkompetent keine
Mitarbeiter zur Verfügung.
6. Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbar waren, wie z.B. innere Unruhen,
Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik
oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung
seitens teamkompetent erschwert oder
gefährdet wird, behält sich teamkompetent vor, Absagen
oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die
Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des
Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Der Auftraggeber setzt teamkompetent Mitarbeiter ausschließlich
an dem Ort und für die Tätigkeit ein, die im
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurde. Der
Kunde verpflichtet sich, teamkompetent Mitarbeiter nicht für
die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso einzusetzen
und stellt teamkompetent insoweit ausdrücklich von allen
Ansprüchen frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde
keine Geldbeträge, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse
an teamkompetent Mitarbeiter auszuzahlen.
8.Vor Beginn der Beschäftigung, beziehungsweise bei Veränderungen
im Arbeitsbereich des teamkompetent Mitarbeiters
wird dieser vom Auftraggeber über alle Gefahren sowie über
die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen unterrichtet. Der Auftraggeber
gestattet teamkompetent nach vorheriger Absprache den
Zutritt zum Tätigkeitsort der teamkompetent Mitarbeiter, um
sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen
Maßnahmen zu überzeugen.
9. Bei Arbeitsunfällen von Mitarbeitern ist teamkompetent
unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung
nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter von
teamkompetent nur innerhalb der gesetzlich zulässigen
Arbeitszeit zu beschäftigen. Für eine eventuell notwendige
Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird er Sorge
tragen.
11. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder nach
Beendigung des Auftrages vorgelegten Tätigkeitsnachweise
zu prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel zu bestätigen.
Können Stundennachweise am Einsatzort keinem
Bevollmächtigten des Auftraggebers vorgelegt werden, so
sind die teamkompetent Mitarbeiter statt dessen zur Bestätigung
berechtigt.
12. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgenannten
Tätigkeitsnachweise. Maßgebend für die Berechnung
ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte
Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der
Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug
fällig und innerhalb von acht Tagen zu zahlen. Bei nicht fristgerechter
Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in
Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank.
Weitergehende Ansprüche gemäß § 286 BGB bleiben
unberührt.
13. teamkompetent behält sich eine Erhöhung der Stundensätze
vor, wenn nach Vertragsabschluß tariflich bedingte Lohnerhöhungen
eintreten, wenn Mitarbeiter gegen andere mit
höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn
Umstände die teamkompetent nicht zu vertreten hat, eine
Kostensteigerung verursachen.
14. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen,
sowie Schicht-, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsstunden
werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:
a) Arbeitsstunden die über die vereinbarte Arbeitszeit
hinausgehen und 1. + 2. Stunde Samstags 25 %
ab der 3. Stunde Samstags 50 %
b) Arbeitsstunden von 20.00 Uhr – 6.00 Uhr 25 %
c) Arbeitsstunden während regelm. Wechselschicht 15 %
d) Überstunden in der Zeit von 20.00 Uhr – 6.00 Uhr 50 %
e) Arbeitsstunden an Sonntagen 100 %
f) Arbeitsstunden an Feiertagen
(mit Ausnahme der unter g genannten) 100 %
g) Arbeitsstunden am 1. und 2. Oster-, Pfingst- und
Weihnachtstag, sowie am 1. Mai und an Neujahr 150 %
Beim Zusammentreffen von Überstunden-, Sonn- und
Feiertagszuschlägen wird jeweils nur der höhere Zuschlag
berechnet. Die Zuschläge werden auf den Basissatz erhoben.
15. Kommt während der Überlassung eines teamkompetent
Mitarbeiters an den Entleiher ein direkter Arbeitsvertrag zwischen
dem Mitarbeiter und dem Entleiher zustande,oder wird
der teamkompetent Mitarbeiter aus der Überlassung oder im
Anschluss an die Überlassung in festes Arbeitsverhältnis übernommen
gilt dies als Vermittlung. Für diese Vermittlung erhält
teamkompetent ein Honorar gemäß nachstehender Staffelung
Hierbei gilt die zwischen Mitarbeiter und Entleiher getroffene
Gehalts- bzw. Lohnvereinbarung:
Überlassungsdauer bis 2 Monate: 2,00 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 3 Monate: 1,75 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 4 Monate: 1,50 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 5 Monate: 1,25 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 6 Monate: 1,00 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 7 Monate: 0,75 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 8 Monate: 0,50 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 9 Monate: 0,25 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer über 9 Monate: kostenfrei
teamkompetent ist berechtigt, den Arbeitsvertrag zwischen
Mitarbeiter und Entleiher anzufordern.
16. teamkompetent haftet für die ordnungsgemäße Auswahl
seiner Mitarbeiter in Bezug auf die vertraglich vereinbarte
Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die
durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung oder
Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende
Ansprüche haftet teamkompetent nicht.
17. Sämtliche Beanstandungen sind teamkompetent unverzüglich
mitzuteilen. Dies gilt besonders für die Feststellung,
dass die Qualifikation eines von teamkompetent überlassenen
Mitarbeiters für die bei Anforderung genannte Tätigkeit
nicht ausreicht. Zeigt der Auftraggeber den Mangel nicht
innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Entstehen des die
Reklamation begründeten Umstandes an, sind sämtliche
sich hieraus ergebenden Ansprüche ausgeschlossen.
18. teamkompetent und der überlassene Mitarbeiter sind zur
Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers
und der Höhe des Arbeitsentgeltes verpflichtet.
19. Mündliche Nebenvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen
des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des zuständigen Büros von
teamkompetent. Als Gerichtsstand wird München vereinbart.
21. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide
Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen
Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher
und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten
möglichst nahe kommt.
teamkompetent – Allgemeine Geschäftsbedingungen – März 2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen

