Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Gerade bei Personaldienstleistungen ist Vertrauen von großer Bedeutung. Aus diesem Grund hat teamkompetent klare Richtlinien und Vertragsbestimmungen erarbeitet. Damit unsere Zusammenarbeit von Anfang an reibungslos und erfolgreich verläuft. Wir bitten Sie darum, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen. Vielen Dank.

teamkompetent ist Inhaber der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
gem. AÜG der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Bayern. teamkompetent hat für seine Mitarbeiter umfassende Tarifverträge abgeschlossen. Gemäß § 12 AÜG ist für die Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen teamkompetent (Verleiher) und Auftraggeber (Entleiher) ein schriftlicher Vertrag zu schließen.

1. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen als allein maßgebend für das Vertragsverhältnis zwischen ihm und teamkompetent an.

2. Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen teamkompetent Mitarbeiter und Kunde begründet.

3. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des teamkompetent Mitarbeiters beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten Arbeitszeit.

4. Die teamkompetent Mitarbeiter unterliegen beim Einsatz im Kundenbetrieb den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Anleitung und Aufsicht. teamkompetent verbleibt das Direktionsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern. Änderungen der Einsatzdauer, Arbeitszeit und Art der Tätigkeit können nur zwischen teamkompetent und Auftraggeber vereinbart werden.

5. Personalanforderungen durch den Auftraggeber erfolgen unter Angabe eines genauen Anforderungsprofils. teamkompetent stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Beanstandungen in Bezug auf die Eignung des überlassenen Mitarbeiters sind teamkompetent umgehend zu melden. Bei berechtigten Beanstandungen innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme des Mitarbeiters werden bis zu 4 Arbeitsstunden nicht berechnet. teamkompetent ist berechtigt, seine Mitarbeiter jederzeit abzurufen und durch gleichwertiges Personal zu ersetzen. Wird der Betrieb legal bestreikt, stellt teamkompetent keine
Mitarbeiter zur Verfügung.

6. Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, wie z.B. innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens teamkompetent erschwert oder gefährdet wird, behält sich teamkompetent vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Der Auftraggeber setzt teamkompetent Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeit ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurde. Der Kunde verpflichtet sich, teamkompetent Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso einzusetzen und stellt teamkompetent insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde keine Geldbeträge, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse an teamkompetent Mitarbeiter auszuzahlen.

8.Vor Beginn der Beschäftigung, beziehungsweise bei Veränderungen im Arbeitsbereich des teamkompetent Mitarbeiters wird dieser vom Auftraggeber über alle Gefahren sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und vorhandenen Sicherheitseinrichtungen unterrichtet. Der Auftraggeber gestattet teamkompetent nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der teamkompetent Mitarbeiter, um
sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.

9. Bei Arbeitsunfällen von Mitarbeitern ist teamkompetent unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.

10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter von teamkompetent nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit zu beschäftigen. Für eine eventuell notwendige Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird er Sorge tragen.

11. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder nach Beendigung des Auftrages vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel zu bestätigen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Auftraggebers vorgelegt werden, so sind die teamkompetent Mitarbeiter statt dessen zur Bestätigung berechtigt.

12. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgenannten Tätigkeitsnachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von acht Tagen zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in
Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank.
Weitergehende Ansprüche gemäß § 286 BGB bleiben unberührt.

13. teamkompetent behält sich eine Erhöhung der Stundensätze vor, wenn nach Vertragsabschluß tariflich bedingte Lohnerhöhungen
eintreten, wenn Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände die teamkompetent nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

14. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht-, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsstunden
werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:
a) Arbeitsstunden die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen und 1. + 2. Stunde Samstags 25 % ab der 3. Stunde Samstags 50 %
b) Arbeitsstunden von 20.00 Uhr – 6.00 Uhr 25 %
c) Arbeitsstunden während regelm. Wechselschicht 15 %
d) Überstunden in der Zeit von 20.00 Uhr – 6.00 Uhr 50 %
e) Arbeitsstunden an Sonntagen 100 %
f) Arbeitsstunden an Feiertagen (mit Ausnahme der unter g genannten) 100 %
g) Arbeitsstunden am 1. und 2. Oster-, Pfingst- und Weihnachtstag, sowie am 1. Mai und an Neujahr 150 %
Beim Zusammentreffen von Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschlägen wird jeweils nur der höhere Zuschlag
berechnet. Die Zuschläge werden auf den Basissatz erhoben.

15. Kommt während der Überlassung eines teamkompetent Mitarbeiters an den Entleiher ein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Entleiher zustande,oder wird der teamkompetent Mitarbeiter aus der Überlassung oder im Anschluss an die Überlassung in festes Arbeitsverhältnis übernommen gilt dies als Vermittlung. Für diese Vermittlung erhält teamkompetent ein Honorar gemäß nachstehender Staffelung Hierbei gilt die zwischen Mitarbeiter und Entleiher getroffene Gehalts- bzw. Lohnvereinbarung:
Überlassungsdauer bis 2 Monate: 2,00 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 3 Monate: 1,75 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 4 Monate: 1,50 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 5 Monate: 1,25 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 6 Monate: 1,00 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 7 Monate: 0,75 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 8 Monate: 0,50 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer bis 9 Monate: 0,25 Bruttomonatsgehälter
Überlassungsdauer über 9 Monate: kostenfrei
teamkompetent ist berechtigt, den Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Entleiher anzufordern.

16. teamkompetent haftet für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung oder Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende
Ansprüche haftet teamkompetent nicht.

17. Sämtliche Beanstandungen sind teamkompetent unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt besonders für die Feststellung, dass die Qualifikation eines von teamkompetent überlassenen Mitarbeiters für die bei Anforderung genannte Tätigkeit nicht ausreicht. Zeigt der Auftraggeber den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Entstehen des die Reklamation begründeten Umstandes an, sind sämtliche sich hieraus ergebenden Ansprüche ausgeschlossen.

18. teamkompetent und der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers und der Höhe des Arbeitsentgeltes verpflichtet.

19. Mündliche Nebenvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des zuständigen Büros von teamkompetent. Als Gerichtsstand wird München vereinbart.

21. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide
Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher
und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.

teamkompetent – Allgemeine Geschäftsbedingungen – März 2008

Allgemeine Geschäftsbedingungen