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| Neues zur Pflegeversicherung 22.06.2008, 10:50 |
Mit der Pflegereform zum 01.07.2008 ergeben sich umfangreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Zur Finanzierung hat die Bundesregierung den Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Juli um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 % bzw. 2,2 % für kinderlose Arbeitnehmer erhöht. Das neue Pflegezeitgesetz ab 01.07.2008 im Kurzüberblick Wie lange kann ein Mitarbeiter Pflegezeit in Anspruch nehmen? 1. Bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen ist eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von bis zu 10 Arbeitstagen möglich. 2. Bei selbständiger Übernahme der Pflege durch den Mitarbeiter kann dieser eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten Pflegezeit in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten. In beiden Fällen handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung. Was muss der Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahme der Pflegezeit beachten? 1. Möchte der Arbeitnehmer die kurzzeitige Pflegezeit beanspruchen, muß er den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich informieren. 2. Bei der bis zu sechsmonatigen Pflegezeit hat der Arbeitnehmer spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig muß abgegeben werden, wie lang die Pflegezeit dauern soll und ob er nur teilweise oder voll freigestellt werden möchte. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse |
| Neue Niederlassung in Straubing 12.02.2008, 22:15 |
Zum 16.03.2008 eröffnen wir eine neue Niederlassung in Straubing. Die Büroräume befinden sich in der Kolbstraße 8, 94315 Straubing. Derzeit werden die Büroräume saniert und wir rechnen mit einer planmäßigen Fertigstellung. Die Niederlassung wird von Herrn Wacker geführt. An seiner Seite stehen Herr Arguc und Frau Helmbrecht die ihn tatkräftig unterstützen. Für eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen Herr Wacker unter der Mobilnummer 0160-3634651 oder unter Telefon 09421-788400 gerne zur Verfügung. Per e-mail ist die Niederlassung unter straubing@teamkompetent.de erreichbar. |

